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Care Leaver Anlaufstelle

+ Du bist Care Leaver, wenn 

… du einen Teil deines Lebens in der Jugendhilfe gelebt hast – zum Beispiel in einem Heim, einer Wohngruppe, in betreutem Jugendwohnen, in einer Pflegefamilie oder in einer anderen betreuten Wohnform.

… du gerade dabei bist, diese Hilfe in ein eigenständiges Leben zu verlassen.

… du diese Hilfe schon vor einiger Zeit verlassen hast und jetzt selbständig lebst.

Wir beraten alle Care Leaver, die im Landkreis Tübingen leben. 

 

+ Ich bin Care Leaver, wohne aber nicht im Landkreis Tübingen

Solltest du nicht im Landkreis Tübingen wohnen, kannst du dich an Careleaver e.V. wenden.

Der Verein bietet telefonische Beratung an: Tel. 05543 3033453 oder mobil 0152 52157512
Sprechzeiten: Donnerstag 10 – 12 Uhr und Freitag 18 – 20 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten könnt ihr auch eine E-Mail schreiben: corinna.schwieger@careleaver.de

Den Link zur Seite des Careleaver e.V. findest du hier: https://careleaver.de/angebote-des-vereins/beratung-begleitung/

 

+ Ich bin kein Care Leaver und wohne in Tübingen

Folgende Anlaufstellen bieten dir Hilfe:

  • Mobile Jugendarbeit: Die Mobile Jugendarbeit bietet zwischen 14 und 27 Jahren Hilfe bei allerlei Anliegen. Das Büro der Mobilen Jugendarbeit Tübingen ist am Europaplatz 25/Gleis 13. Du erreichst die Mitarbeiter*innen unter 07071 5684922 oder mja.tue-innenstadt@hilfezurselbsthilfe.org
  • Formular Coaching: Dieses wöchentliche Angebot bietet Hilfe beim Formulare ausfüllen und im Umgang mit Behörden. Das Coaching findet jeden Dienstag zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr im Café Sozial in der Derendingerstr. 50 statt.
  • Allgemeine Sozialberatung Caritas: Die Sozialberatung in der Hechinger Straße 43 hilft bei allerlei sozialen Problemen. Einen Termin kannst du unter 07071 7962 15 oder zillgener.he@caritas-dicvrs.de vereinbaren.
  • K.I.O.S.K.: Die Anlaufstelle in der Poststraße 10 bietet bietet bis 27 Jahren Hilfe bei allen Fragen rund um die berufliche Orientierung. Unter 0151/581 066 17 oder kiosk@kit-jugendhilfe.de kannst du einen Termin vereinbaren. Weitere Infos findest du hier.
  • Jugend- und Familienberatungszentrum: Das JFBZ bietet Beratung bei Fragen der persönlichen Lebensgestaltung, zur Schule und Ausbildung, Freundschaft, Partnerbeziehung und familiären Konflikten. Kontaktdaten für die Standorte Tübingen, Mössingen und Rottenburg findet ihr hier. 

Wir vereinbaren einen individuellen Beratungstermin mit dir.

Melde dich dazu gerne unter: careleaver@kit-jugendhilfe.de

Oder: 0151/54 88 23 66 (auch Signal möglich)

Die Care Leaver Anlaufstelle ist in der Poststraße 10 in 72072 Tübingen (Untergeschoss, Eingang hinten im Hof). Sie liegt fünf Minuten zu Fuß vom Bahnhof entfernt. 

Der Eingang ist nicht rollstuhlgerecht (1 Treppenstufe). Gerne können wir die Beratung an einem barrierefreien Ort machen. 

 

  • Wohnen: Wohnungssuche, Mietvertrag, Probleme mit Vermieter*innen…
  • Schule, Ausbildung, Arbeit: Bewerbungen schreiben, Ausbildungsplatz suchen, Nebenjob finden…
  • Finanzen: Bürgergeld beantragen, Kindergeld, Schuldenprobleme…
  • Kontakt zu Behörden wie dem Jobcenter oder Jugendamt
  • Anträge ausfüllen
  • Rechte gegenüber dem Jugendamt: Welche Hilfen sind über 18 möglich?
  • persönliche Unterstützung bei Stress, Problemen mit den Eltern oder Einsamkeit
  • Kontakt zu anderen Care Leavern

Im Care Leaver-Raum finden Beratungen statt. 

Gleichzeitig ist er ein Treffpunkt von Care Leavern für Care Leaver. Du kannst den Raum also für deine eigenen Angebote nutzen.

Das bietet der Care Leaver Raum:

  • eine Küche zum Kochen
  • Bad mit Dusche
  • Bett: Wenn du Care Leaver bist und keinen Platz zum Schlafen hast, kannst du für den Übergang im Hochbett übernachten.

 

Wir laden dich regelmäßig zu Aktivitäten und Ausflügen ein.

Zum Beispiel:

  • Paddeln auf dem Neckar
  • Ausflug an den Bodensee
  • Theaterbesuche
  • Backen an Weihnachten
  • Brunch

Bring gerne deine Ideen ein!

Die nächsten Termine findet ihr unter Aktuelles. 

Wir bieten Infoveranstaltungen zu Themen auf deinem Weg in die Selbstständigkeit an. Zum Beispiel:

  • Starter-kit Wohnen (Tipps und Übungen fürs alleine Wohnen)
  • Startker-kit Finanzen (Tipps und Übungen zum Umgang mit Geld)
  • Wie fordere ich falsche Kostenbeiträge vom Jugendamt zurück?
  • Ombudsstelle stellt sich vor: Hilfe bei Problemen mit dem Jugendamt

Bring gerne deine Wunschthemen ein! 

Die nächsten Termine findet ihr unter Aktuelles.

Für Care Leaver

Notfallfonds

Brauchst du dringend Geld für eine akute Notlage? Zum Beispiel für Kaution, Führerschein oder Anwalt? 

Wenn du Care Leaver der kit jugendhilfe bist, kannst du einen zinslosen Kredit bekommen. Achtung: Kredit kann nicht für Schulden beantragt werden. Und der Kredit muss sofort nach Erhalt in kleinen Raten zurückbezahlt werden. Für mehr Infos melde dich bei den Mitarberiter*innen der Anlaufstelle. 

Wenn du Care Leaver einer anderen Einrichtung bist, kannst du dich an deine alte Einrichtung wenden. Eventuell hat diese die Möglichkeit, dir einen zinslosen Kredit zu vermitteln.

Oder du meldest dich beim Careleaver e.V. und beantragst hier Unterstützung aus deren Notfallfond. 

 

Berufliche Unterstützung

Brauchst du Hilfe bei der Berufsorientierung, dann melde dich bei K.I.O.S.K. Die Anlaufstelle bietet Unterstützung für junge Menschen bis 27 Jahren.

So erreichst du K.I.O.S.K.

Offene Sprechstunde: dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr (kein Termin notwendig) 

Oder vereinbare einen Termin unter:

Mail: kiosk@kit-jugendhilfe.de

mobil: 0151 58106617 (SMS, Signal oder WhatsApp)

Wohnen

Eine Wohnung in Tübingen zu finden, ist nicht leicht.

Eine Broschüre zum Thema “Wie finde ich eine Wohnung in Tübingen” mit Tipps und Tricks findest du hier.

Wenn du wissen willst, ob die Miete zu hoch ist, dann kannst du das hier im Mietspiegel-Rechner nachschauen.

 

Wir bieten regelmäßig einen Wohnkurs an. Dort lernst du alles Wichtige rund ums Wohnen.

In mehreren Terminen geht es zum Beispiel um:

  • Wohnungssuche und Besichtigung
  • Rechte und Pflichten als Mieter*in
  • Nachbarschaft und Geld
  • Praktische Dinge im Alltag (z. B. Strom ablesen, bohren, Siphon reinigen)

Neue Termine findest du unter Aktuelles. 

Dir wurde gekündigt oder dein Vermieter/deine Vermieterin drohen dir zu kündigen?

Folgende Beratungsstellen bieten dir Hilfe.

  • Stadt Tübingen: Hier kannst du dich vom Präventionsteam Wohnungsverlust beraten lassen. Zuständig ist Svenja Krebs. Du erreichst Sie unter 07071 204 2437 oder per Mail unter svenja.krebs@tuebingen.de
  • Fachberatungsstelle Dornahof: Das Angebot berät bei drohendem Wohnungsverlust oder wenn du bereits wohnungslos bist. Sie bietet Montag bis Freitag zwischen 8-12 Uhr eine offene Sprechstunde in der Eberhardstraße 53 an. Oder du machst einen Termin unter 07071 93878 79.

Auch wenn du schon länger keine Wohnung mehr hast und auf der Straße oder bei Freund*innen schläfst, gibt es Hilfe:

  • Notschlafstellen in Tübingen: Die Stadt Tübingen verfügt über Notschlafstellen für Männer und Frauen.

+ Notschlafstelle für Frauen: ist in der Stuttgarter Straße 24 in 72072 Tübingen. Einlass ist täglich von 18-19 Uhr. Ansprechpartnerin ist Isabell Amann: 07071/9387875 oder iamann@dornahof.de

+ Notschlafstelle für Männer: ist in der Kiesäckerstrasse 2 in 72072 Tübingen. Einlass ist täglich von 18-22 Uhr.

  • Fachberatungsstelle Dornahof: Das Angebot berät bei drohendem Wohnungsverlust oder wenn du bereits wohnungslos bist. Sie bietet Montag bis Freitag zwischen 8-12 Uhr eine offene Sprechstunde in der Eberhardstraße 53 an. Oder du machst einen Termin unter 07071 93878 79. Mehr Infos findest du hier

 

Meine Rechte

Auch nach deinem 18. Geburtstag hast du Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. Dieses Recht nennt sich „Hilfen für junge Volljährige“. 

Wichtig: Auch wenn du nicht mehr in der Jugendhilfe bist, kannst du wieder einen Antrag stellen (Coming-back-Option).

Hilfe beim Antrag stellen findest du beim JFBZ.

Hier findest du einen Flyer der Uni Hilldesheim zu deinen Rechten.

 

Wenn du Probleme mit deiner Pflegefamilie, Betreuer*in oder Wohngruppe hast, dann wende dich an die Ombudsstelle. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.

Im Landkreis Tübingen ist Michaela Wurzel deine Ansprechpartnerin: 07071/7093 0-73 oder wurzel@ombudschaft-jugendhilfe-bw.de

Hier findest du die Homepage der Ombudsstelle.

 

Das Jugendamt muss deine Akte nach dem Ende der Hilfe 10 Jahre aufbewahren. Auch deine alte Einrichtung hat meistens noch eine Akte, die ähnlich lange bleibt. Du kannst bei beiden einfach schriftlich nach deiner Akte fragen (§ 25 SGB X).

Nach Datenschutzrecht werden in den Einrichtungen oft nur die Unterlagen behalten, die wirklich wichtig für die Hilfe waren. Fotos oder andere Sachen werden meistens nicht aufbewahrt. Frag am besten, bevor du ausziehst, wie sie mit deiner Akte umgehen.

Familiengerichte und Kliniken müssen Akten sogar 30 Jahre aufbewahren.

Wenn du nicht genug Geld für einen Anwalt hast, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Hier findest du mehr Infos. 

Finanzen

Anfang Januar 2023 wurde die sogenannte Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe abgeschafft. Hier findest du mehr Infos. 

Eltern bekommen Kindergeld für ihre Kinder. Wenn du eine Ausbildung machst oder studierst, haben deine Eltern bis du 25 Jahre bist Anspruch darauf. Das Geld müssen sie dir weitergeben. Tun sie das nicht, kannst du beantragen, dass das Kindergeld direkt an dich gezahlt wird ("Antrag auf Abzweigung").

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt. Dafür musst du nachweisen, was du gerade machst (z. B. Ausbildung, Studium oder FSJ). Wenn du arbeitssuchend bist, kann das Jobcenter das bestätigen.

Für weitere Informationen kannst du auch hier nachlesen. Den Antrag auf Abzweigung findest du hier.

Beide Eltern müssen dir Unterhalt zahlen, bis du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Wenn sie das nicht tun, solltest du dich rechtlich beraten lassen. Dafür kannst du beim Amtsgericht Tübingen einen Beratungsschein beantragen. Dann ist die Beratung für dich kostenlos. Mehr Infos findest du hier

Der Anspruch auf BAföG ist abhängig von unterschiedlichen Dingen:

  • Studium in Vollzeit
  • Art der Ausbidungsstätte: Universität (Hochschulen), FH etc.
  • deinem Alter: Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren (27. BaföG-ÄndG), im Master über 45 Jahren. Es bedeutet, dass du die Ausbildung vor dem 45 Jahr starten musst.
  • Staatsangehörigkeit: BaföG steht deutschen Staatsbürger*innen zu. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für ausländische Studierende.
  • Einhalten des Ausbildungsziels

Deinen Antrag kannst du hier stellen.

Wenn du BAföG beantragst, kannst du den Appell des Careleaver e.V. an die BAföG-Ämter beilegen. Dieser macht auf die besondere Situation von Care Leavern aufmerksam. Den Appell findest du hier.

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, Studienstarthilfe als eigene Förderung innerhalb des BAföG zu beantragen, wenn...

...du als Studienanfänger:in Sozialleistungen beziehst

...bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast

...und dich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert hast

Die Starthilfe dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die mit dem Studienstart in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.

Mehr Infos findest du hier.

Wenn du eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchst und nicht bei deinen Eltern lebst, kannst du BaB beantragen. Mehr Informationen findest du hier.

Du hast Anspruch auf Bürgergeld wenn du

  • mindestes 15 Jahre alt bist,
  • in Deutschland wohnst und
  • mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kannst.

Bürgergeld kannst du beim Jobcenter beantragen. Das geht ab 16 Jahren. Für die Erstattung der Mietkosten brauchst du eine Bestätigung des Jugendamtes, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst.

Beantragen kannst du das Bürgergeld hier.

Wohngeld bekommen die Menschen, die ihre Miete nicht allein zahlen können und

  • zwar arbeiten, aber nicht genug verdienen
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben
  • Bezieher*innen von ALG I oder Kurzarbeitergeld sind.

Hier kannst du online Wohngeld beantragen. 

Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Dafür bekommst du Post von der GEZ. Es reicht, wenn eine Person im Haushalt den Beitrag von 18,36€ im Monat bezahlt.

Auch musst du keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn du folgende Leistungen beziehst:

  • ALG II
  • Grundsicherung
  • BaföG
  • BAB
  • Sozialhilfe
  • Ausbildungsgeld (SGB III)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • SGB VIII

Die Befreiung kannst du hier beantragen.

Übrigens! Du kannst für drei Jahre rückwirkend eine Befreiung beantragen.

Wenn du aktuell Schulden hast, kannst du dich an die Jugendschuldenberatung Tübingen wenden. Hier findest du die Kontaktdaten und weitere Informationen. 

Für Fachkräfte

Vom Projekt zur Tübinger Regelstruktur

Digitale Broschüren für Care Leaver

  • Wohnbroschüre - Wie finde ich eine Wohnung in Tübingen? - Schritt für Schritt mit Tipps und Tricks (von kit jugendhilfe)
  • Durchblick - Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben (von der IGfH und Uni Hildesheim, überarbeitet nach dem KJSG von der Fachstelle Leaving Care)
  • Infobroschüre - aus der Schweiz (vom Care Leaver Netzwerk Region Basel)

Kontakt

Care Leaver-Anlaufstelle:
Poststraße 10 (Untergeschoss, Eingang hinten im Hof)
72072 Tübingen
in der Nähe vom Hauptbahnhof

Barrierefreiheit:
Leider ist die CL-Anlaufstelle nicht barrierefrei. Die Eingangstüre liegt eine Treppenstufe erhöht. Bitte zögere nicht uns trotzdem zu kontaktieren. Wir bieten die Beratung auch gerne in barrierefreien Räumen an oder finden eine andere Lösung.


Du erreichst uns unter:

0151/54 88 23 66

careleaver@kit-jugendhilfe.de

Team

Mitarbeiterin in der Care Leaver-Anlaufstelle

0151/54 88 23 66

careleaver@kit-jugendhilfe.de

Mitarbeiterin im Care Leaver-Angebot

07071/5671-282

nina.wlassow@kit-jugendhilfe.de

Mitarbeiterin in der Care Leaver-Anlaufstelle

0151/54 86 60 01

careleaver@kit-jugendhilfe.de

 

Bereichsleitung für das Care Leaver-Angebot

07071/5671-206

ulrike.amann@kit-jugendhilfe.de